Klasse C:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Der Führerschein Klasse C wird befristet auf 5 Jahre erteilt; dann erlischt die Fahrerlaubnis (Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Antrag und Eignungsnachweis) und schließt die Führerscheinklasse C1 ein.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Theorie - Ausbildung Klasse C:
6 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• weil bereits im Besitz der Klasse B
10 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff C
Praxis - Ausbildung Klasse C:
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab