Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein.

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder mit direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahre

Theoretische Ausbildung

12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

           6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse

4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung

5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt

Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

E-Mail
Anruf