Ausbildungsklasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein.
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder mit direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab