Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A2 wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse A2 schließt die Führerscheinklassen AM und A1 ein.

Mindestalter: 18 Jahre

    Theoretische Ausbildung

    12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

               6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse

    4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

    Praktische Ausbildung

    5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

    4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

    3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt

    Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

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