Ausbildungsklasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse AM wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse
2 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Es sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab