Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse BE wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Mindestalter:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Voraussetzung für den Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule, bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.