Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse BE wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Mindestalter:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
keine theoretische Ausbildung oder Prüfung vorgesehen
3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Fahrstunde á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab