Die Fahrerlaubnisklassen C und CE können in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Es sind zwar trotzdem Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse C und CE erforderlich, aber der Umfang der vorgeschrieben Sonderfahrten ist reduziert.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C und CE wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.
Die Führerscheinklasse CE schließt die Führerscheinklasse C1, C1E, BE und T ein.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse C
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse CE
3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C
5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse CE
1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C
2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse CE
3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt Klasse CE
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab