Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E können in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Es sind zwar trotzdem Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse C1 und C1E erforderlich, aber der Umfang der vorgeschrieben Sonderfahrten ist reduziert.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C1 und C1E wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
6 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse C1
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse C1E
1 Fahrstunde á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C1
3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C1E
1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C1
1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C1E
2 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt Klasse C1E
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab