Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C1 wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
6 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab