Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse C1

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

    Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C1 wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.

    Mindestalter: 21 Jahre

      Vorbesitz der Klasse B erforderlich

        Theoretische Ausbildung

        6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

        6 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

        Praktische Ausbildung

        5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

        2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

        3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt

        Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

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