Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse CE wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.
Die Führerscheinklasse CE schließt die Führerscheinklasse C1E, BE und T ein.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab