Ausbildungsklasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse L wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse
2 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben