Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse L wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.

Mindestalter: 16 Jahre 

Theoretische Ausbildung

12 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

           6 bei einer bereits vorhanden Fahrerlaubnisklasse

2 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung

Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben


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