Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.
Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein.
Mindestalter: 18 Jahre
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen
6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff
4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Fahrstunde á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab