Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Umstieg von A1 auf A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A2 wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse A2 schließt die Führerscheinklassen AM und A1 ein.

Mindestalter: 18 Jahre

Theoretische Ausbildung bei Besitz der Klasse A1 für mindestens 2 Jahre

keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen

Theoretische Ausbildung bei Besitz der Klasse A1 für weniger als 2 Jahre

6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung

3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

1 Fahrstunde á 45 Minuten Nachtfahrt

Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

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