Berufskraftfahrerweiterbildung
Die Richtlinie 2003/59/EG ist am 15.07.2003 in Kraft getreten.
Dies wird in Deutschland durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG) umgesetzt, das am 01.10.2006 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz regelt die Aus- und Weiterbildung von gewerblichen Lkw- und Busfahrern. Es schreibt zusätzlich zur Fahrschulausbildung eine Grundqualifikation und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung vor. Ziel dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Fahrsicherheit und eine wirtschaftliche Fahrweise.
Das Gesetz ist anzuwenden auf Fahrer im
- Personenverkehr
- Güterverkehr
zu gewerblichen Zwecken und die dazu die Fahrerlaubnis der Klasse
C1 C1E C CE D1 D1E D DE
benötigen
Seit dem 10.09.2008 müssen alle Bus-Fahrer und seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer nach dem Führerscheinerwerb eine Grundqualifikation erwerben, um gewerblich Lkw bzw Busse fahren zu dürfen.
Personen, die vor 10.09.2008 (Bus) bzw vor dem 10.09.2009 (Lkw) den Führerschein erworben haben wird die Grundqualifikation zuerkannt (Besitzstandswahrung)
Die Teilnahme an einer Berufskraftfahrerweiterbildung müssen alle gewerblich eingesetzten Fahrer bis zum 10.09.2013 (Bus-Fahrer) bzw bis zum 10.09.2014 (Lkw-Fahrer) nachweisen. Dies wird dann bei der Verlängerung der Geltungsdauer des Führerscheins mit der Schlüsselnummer 95 dokumentiert.
Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Zeitstunden und kann in Abschnitte zu jeweils 7 Zeitstunden aufgeteilt werden.
Die Ausbildungsinhalte werden durch die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgeschrieben.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 5000,-- € für den Fahrer und bis zu 20000,--€ für den Unternehmer belegt werden.
Auf der Seite Termine können Sie sich über die von uns geplanten Weiterbildungen informieren.