Klasse L:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse L wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse L schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Mindestalter: 16 Jahre
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nun mit der Fahrerlaubnis L auch Zug-
maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu
40 km/h geführt werden dürfen. Wird ein Anhänger mitgeführt, so beträgt die zu-
lässige Höchstgeschwindigeit für diese Kombination 25 km/h.
Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat !!
Theorie - Ausbildung Klasse L:
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
2 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff L
Praxis - Ausbildung Klasse L:
Es sind keine praktische Ausbildung vorgeschrieben