Klasse A:
- Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrisch angeordeten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
A erteilt nach dem 19.01.2013:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres!
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklasse AM, A1 und A2 ein.
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Theorie - Ausbildung Klasse A:
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A
Praxis - Ausbildung Klasse A:
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab