Klasse A2:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A2 wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse A2 schließt die Führerscheinklasse AM und A1 ein.
Mindestalter: 18 Jahre
Wer die Klasse A (beschränkt) bis zum 18.01.2013 erworben hat darf ohne Umschreibung
- ab dem 19.01 2013 Krafträder der Klasse A2 und
- nach Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen
Theorie - Ausbildung Klasse A2 (Ersterwerb):
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A
Praxis - Ausbildung Klasse A2 (Ersterwerb):
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab
siehe auch Umstieg von Klasse A1 / A2 auf Klasse A