Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
oder
- der Klasse B und neinem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Der Führerschein Klasse C1E wird befristet bis zum 50. Lebensjahr; dann erlischt die Fahrerlaubnis (Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Antrag und Eignungsnachweis) und schließt die Führerscheinklasse BE ein
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Theorie - Ausbildung Klasse C1E:
keine Theorie-Ausbildung erforderlich
Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Praxis - Ausbildung Klasse C1E:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
1 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab