Klasse A1:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW entspricht 15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A1 wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse A1 schließt die Führerscheinklasse AM ein.
Mindestalter: 16 Jahre
Ab dem 19.01.2013 ist die Klasse A1 eine europäische Klasse (nicht mehr national) Das heißt, dass der Inhaber in allen Staaten der EU mit einem Fahrzeug der Klasse A1 fahren darf.
Das gilt auch in Österreich und zwar auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Theorie - Ausbildung Klasse A1:
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A1
Praxis - Ausbildung Klasse A1:
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab