Klasse C1 und C1E: Im gemeinsamen Ausbildungsgang
Die Fahrelaubnisklassen C1 und C1E können in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Es sind zwar trotzdem Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse C1 und C1E erforderlich, aber der Umfang der vorgeschriebenen Sonderfahrten ist reduziert.
Die Führerscheine der Klassen C1 und C1E werden befristet bis zum 50. Lebensjahr; dann erlischt die Fahrerlaubnis (Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Antrag und Eignungsnachweis) und schließen die Führerscheinklasse BE ein
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Theorie - Ausbildung Klasse C1 / C1E:
6 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• weil bereits im Besitz der Klasse B
6 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff C1
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff C1E
Praxis - Ausbildung Klasse C1 / C1E:
1 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C1
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C1E
1 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C1
1 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C1E
2 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt Klasse C1E
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab