Klasse BE:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder des Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse B wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Mindestalter: 18 bzw 17 Jahre (begleitedes Fahren)
Vorbestiz Klasse B erforderlich
Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis der Klasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt.
Mit einer vor dem 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen auch weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmassen von mehr als 3500 kg geführt werden.
Theorie - Ausbildung Klasse BE:
keine Theorie-Ausbildung erforderlich
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Praxis - Ausbildung Klasse BE:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
1 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab