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Mofa: Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig Mindestalter: 15 Jahre Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung Theorie - Ausbildung Mofa:
6 Unterrichte a 90 Minuten
Praxis - Ausbildung Mofa:
2 Std. a 45 Minuten Praktische Ausbildung
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