Klasse C und CE: Im gemeinsamen Ausbildungsgang
Die Fahrelaubnisklassen C und CE können in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Es sind zwar trotzdem Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse C und CE erforderlich, aber der Umfang der vorgeschriebenen Sonderfahrten ist reduziert.
Die Führerscheine der Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt; dann erlischt die Fahrerlaubnis (Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Antrag und Eignungsnachweis) und schließen die Führerscheinklassen C1, C1E, BE und T ein.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Theorie - Ausbildung Klasse C / CE:
6 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• weil bereits im Besitz der Klasse B
10 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff C
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff CE
Praxis - Ausbildung Klasse C / CE:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt Klasse CE
1 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse CE
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt Klasse CE
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab