Klasse A:
- Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrische angeordeten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
A erteilt nach dem 19.01.2013:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres!
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein.
Theorie - Ausbildung Klasse A1 auf A:
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A
Praxis - Ausbildung Klasse A1 auf A:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab
Bei Besitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre:
- Kein Theorieunterricht vorgeschrieben
- Keine Theorieprüfung
- verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)
Bei Besitz der Klasse A2 für weniger als 2 Jahre:
Theorie - Ausbildung A2 auf A:
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A
Praxis - Ausbildung A2 auf A:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab