Klasse C1:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Der Führerschein Klasse C1 wird befristet auf 5 Jahre erteilt; dann erlischt die Fahrerlaubnis (Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Antrag und Eignungsnachweis)
Alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden rückwirkend auch auf 5 Jahre befrristet.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Theorie - Ausbildung Klasse C1:
6 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• weil bereits im Besitz der Klasse B
6 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff C1
Praxis - Ausbildung Klasse C1:
5 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab