Klasse T:
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse T wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse T schließt die Führerscheinklassen AM und L ein.
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Land- und forstwirtschaftliche Zwecke gemäß Fahrerlaubnisverordung (FeV) :
- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
- Landwirtschaftliche Nebenserwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
- Betrieb land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
- Betrieb von Werkstätten zur Reperatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingestzt werden
- Winterdienst
PS: Das Mitführen von Feuerwehranhängern durch Inhaber nur der Klasse T ist kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Theorie - Ausbildung Klasse T:
12 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
• 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
6 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff T
Praxis - Ausbildung Klasse T:
Keine besonderern Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab